Die Studienhaus-Stiftung besteht satzungsgemäß aus zwei Organen:
Vorstand und Stiftungsrat. Alle Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Der Stiftungsvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung. Er verwaltet die Stiftung und führt den Willen der Stifter aus. Er besteht aus drei Personen. Dem Vorstand obliegen die Leitung und Verwaltung der Stiftung und die Beschlußfassung über alle ihre Angelegenheiten. Bei der Erstellung des Seminarprogramms wird der Vorstand von einem Programmbeirat beraten.
Mitglieder des Vorstands:
Dr. Stephan Schleissing (geschäftsführend)
Irene Schleissing
Dr. Günther Engler
Der Stiftungsrat entscheidet über die Berufung und Entlastung des Vorstandes sowie über die Feststellung der Jahresrechnung. Darüberhinaus vertritt er die Interessen der Stifter.
















