Die Studienhaus-Stiftung besteht satzungsgemäß aus zwei Organen: Vorstand und Stiftungsrat. Alle Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Der Stiftungsvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung. Er verwaltet die Stiftung und führt den Willen der Stifter aus. Er besteht aus drei Personen. Dem Vorstand obliegen die Leitung und Verwaltung der Stiftung und die Beschlussfassung über alle ihre Angelegenheiten.
Mitglieder des Vorstands:
Der Stiftungsrat entscheidet über die Berufung und Entlastung des Vorstandes sowie über die Feststellung der Jahresrechnung. Darüber hinaus vertritt er die Interessen der Stifter.